Downgrade im Flugzeug? 30-75% Erstattung nach EU261
Wenn eine Airline Sie unfreiwillig in eine niedrigere Reiseklasse setzt, steht Ihnen nach Art. 10 der EU-Verordnung 261/2004 eine Erstattung von 30%, 50% oder 75% des Ticketpreises zu -- je nach Flugdistanz. Die Airline muss die Erstattung innerhalb von 7 Tagen leisten, und zwar in bar, per Überweisung oder Scheck.
Erstattungssätze nach Flugdistanz
% des Ticketpreises bei unfreiwilliger Klassenrückstufung
| Flugdistanz | Erstattung | Beispiel (500 EUR Ticket) | Beispielroute |
|---|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 30% | 150 EUR | Frankfurt - London |
| 1.500 - 3.500 km | 50% | 250 EUR | München - Istanbul |
| Über 3.500 km | 75% | 375 EUR | Frankfurt - New York |
* Auszahlung innerhalb von 7 Tagen (Art. 10 EU261)
Art. 10 EU261: Erstattung innerhalb von 7 Tagen
Die Airline ist verpflichtet, die Erstattung innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Die Zahlung muss in bar, per Banküberweisung, Scheck oder -- mit Einverständnis des Passagiers -- in Form von Reisegutscheinen erfolgen.
In 4 Schritten zur Erstattung
- 1
Anspruch prüfen
Stellen Sie fest, ob Sie tatsächlich in einer niedrigeren Reiseklasse befördert wurden als in Ihrem Ticket angegeben.
- 2
Flugdaten eingeben
Geben Sie Ihre Flugnummer, Datum und Flughäfen ein. Die Distanz bestimmt den Erstattungsprozentsatz (30%, 50% oder 75%).
- 3
Beschwerdebrief erstellen
Unsere KI erstellt einen Beschwerdebrief mit Bezug auf Art. 10 EU261 und berechnet Ihre konkrete Erstattungshöhe -- für 8,40 EUR.
- 4
Brief an Airline senden
Laden Sie den Brief als PDF herunter und fordern Sie die Airline zur Erstattung innerhalb von 7 Tagen auf.
Voraussetzungen und Besonderheiten
Erstattungsanspruch besteht, wenn:
- Sie in einer niedrigeren Reiseklasse befördert wurden als gebucht
- Das Downgrade nicht von Ihnen gewünscht oder initiiert wurde
- Der Flug in der EU startete oder mit EU-Airline in der EU landete
Gut zu wissen:
- Bei Upgrade (höhere Klasse) darf die Airline keinen Aufpreis verlangen
- Der Erstattungsanspruch besteht unabhängig von außergewöhnlichen Umständen
- Dokumentieren Sie das Downgrade: Bordkarten, Fotos, Zeugenaussagen aufbewahren
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Downgrade im Sinne der EU261?
Wie berechnet sich die Erstattung beim Downgrade?
Bekomme ich die Erstattung auf den gesamten Ticketpreis?
Gilt das Downgrade-Recht auch innerhalb der Economy Class?
Was soll ich tun, wenn die Airline mir ein Downgrade anbietet?
Kann ich zusätzlich zur Erstattung auch Entschädigung verlangen?
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Beschwerdebrief erstellenDie Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts.