Nichtbeförderung: Bis zu 600 EUR Entschädigung bei Overbooking

Wenn eine Airline Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert -- meist wegen Überbuchung -- haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 immer Anspruch auf 250 bis 600 EUR Entschädigung. Anders als bei Verspätung oder Annullierung gibt es bei Nichtbeförderung keine Ausnahme für 'außergewöhnliche Umstände'.

Entschädigungshöhe bei Nichtbeförderung

EU261 Entschädigungstabelle bei Nichtbeförderung
FlugdistanzEntschädigungBeispielroute
Bis 1.500 km250 EURKöln - Amsterdam, Wien - Prag
1.500 - 3.500 km400 EURFrankfurt - Athen, Berlin - Madrid
Über 3.500 km600 EURMünchen - Singapur, Frankfurt - Tokio

Starker Anspruch: Keine Ausnahmen

Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung kann die Airline sich NICHT auf außergewöhnliche Umstände berufen. Solange Sie rechtzeitig eingecheckt haben und gültige Reisedokumente besitzen, steht Ihnen die Entschädigung zu.

In 4 Schritten zur Entschädigung

  1. 1

    Anspruch prüfen

    Stellen Sie sicher, dass Sie unfreiwillig abgewiesen wurden, ein gültiges Ticket hatten und rechtzeitig am Gate waren.

  2. 2

    Flugdaten eingeben

    Geben Sie Ihre Flugnummer, Datum und Flughäfen ein. Wir berechnen die Distanz und den Entschädigungsbetrag.

  3. 3

    Beschwerdebrief erstellen

    Unsere KI erstellt einen professionellen Beschwerdebrief mit allen EU261-Grundlagen und Ihren Falldaten ab 10 EUR.

  4. 4

    Brief an Airline senden

    Laden Sie den Brief als PDF herunter und senden Sie ihn an die Airline. Der Anspruch ist bei Nichtbeförderung besonders stark.

Voraussetzungen für den Anspruch

Anspruch besteht, wenn:

  • Sie unfreiwillig nicht befördert wurden (kein freiwilliger Verzicht)
  • Sie ein gültiges Ticket und gültige Reisedokumente hatten
  • Sie rechtzeitig zum Check-in und am Gate erschienen sind
  • Der Flug in der EU startete oder mit EU-Airline in der EU landete

Kein Anspruch bei:

  • Freiwilliger Verzicht auf den Platz gegen Kompensation
  • Zu spät zum Check-in oder am Gate erschienen
  • Ungültige oder fehlende Reisedokumente (Reisepass, Visum)
  • Sicherheits- oder Gesundheitsgründe (z.B. aggressives Verhalten)

Häufig gestellte Fragen

Was genau ist Nichtbeförderung (Denied Boarding)?
Nichtbeförderung liegt vor, wenn eine Airline Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert, obwohl Sie ein gültiges Ticket haben, rechtzeitig eingecheckt haben und sich pünktlich am Gate eingefunden haben. Häufigster Grund: Die Airline hat mehr Tickets verkauft als Plätze vorhanden sind (Overbooking).
Gibt es Ausnahmen beim Entschädigungsanspruch?
Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung gibt es praktisch keine Ausnahmen -- im Gegensatz zu Verspätung und Annullierung können Airlines sich hier NICHT auf außergewöhnliche Umstände berufen. Nur wenn Sie selbst verantwortlich sind (z.B. zu spät am Gate, ungültige Reisedokumente) entfällt der Anspruch.
Was ist der Unterschied zwischen freiwilligem und unfreiwilligem Verzicht?
Die Airline muss zuerst Freiwillige suchen, die gegen Kompensation (z.B. Gutschein, Umbuchung) auf ihren Platz verzichten. Wenn nicht genügend Freiwillige gefunden werden, werden Passagiere unfreiwillig abgewiesen -- und nur dann greift der EU261-Entschädigungsanspruch.
Welche zusätzlichen Rechte habe ich bei Nichtbeförderung?
Neben der Entschädigung haben Sie Anspruch auf: Wahl zwischen Erstattung oder Umbuchung, Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Getränke, Hotel falls nötig), und Kommunikationsmöglichkeiten (2 Telefonate, E-Mails).
Muss ich freiwillig auf meinen Platz verzichten?
Nein, Sie müssen nicht freiwillig verzichten. Wenn die Airline Ihnen Anreize bietet (Gutscheine, Upgrades, Geld), können Sie frei entscheiden. Akzeptieren Sie den freiwilligen Verzicht, verlieren Sie den gesetzlichen Entschädigungsanspruch nach EU261.
Wie viel Entschädigung steht mir zu?
Die Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz: 250 EUR bei bis zu 1.500 km, 400 EUR bei 1.500-3.500 km und 600 EUR bei über 3.500 km. Die Entschädigung kann um 50% gekürzt werden, wenn die Airline einen Ersatzflug anbietet, der Sie mit geringer Verspätung ans Ziel bringt.

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Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts.