CDG
EU261-Ansprüche am Paris Charles de Gaulle (CDG)
Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung am Flughafen Paris.
Flughafen-Informationen
Stadt
Paris
Land
FR
IATA Code
CDG
Airlines am Paris Charles de Gaulle
EU261-Entschädigungsbeträge
| Flugdistanz | Entschädigung | Beispiel |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 EUR | z.B. Inlandsflug |
| 1.500 - 3.500 km | 400 EUR | z.B. Innereuropäisch |
| Über 3.500 km | 600 EUR | z.B. Langstrecke |
Gemäß EU-Verordnung 261/2004. Gilt bei Verspätung ab 3 Stunden, Annullierung oder Nichtbeförderung.
Häufige Fragen zum Paris Charles de Gaulle
Welche Rechte habe ich bei Verspätung am Paris Charles de Gaulle?
Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf 250 bis 600 EUR Entschädigung, abhängig von der Flugdistanz. Dies gilt für alle Flüge, die vom Paris Charles de Gaulle (CDG) abfliegen.
Gilt EU261 für alle Flüge ab CDG?
Ja, EU261 gilt für alle Flüge, die von einem EU-/EWR-Flughafen abfliegen, unabhängig von der Airline. Flüge, die am Paris Charles de Gaulle starten, sind somit immer abgedeckt.
Welche Airlines fliegen vom Paris Charles de Gaulle?
Am Paris Charles de Gaulle (CDG) operieren zahlreiche Airlines. Zu den wichtigsten gehören: Air France. Eine vollständige Liste finden Sie auf der Website des Flughafens.
Was soll ich bei einem annullierten Flug am CDG tun?
Lassen Sie sich die Annullierung schriftlich bestätigen. Sie haben Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung plus bis zu 600 EUR Entschädigung. Erstellen Sie mit unserem Service einen Beschwerdebrief für nur 9,99 EUR.
Wie lange habe ich Zeit, eine Entschädigung zu beantragen?
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. In anderen EU-Ländern variiert die Frist zwischen 1 und 6 Jahren.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dies stellt keine Rechtsberatung dar.