Downgrade im Flugzeug? 30-75% Erstattung nach EU261

Wenn eine Airline Sie unfreiwillig in eine niedrigere Reiseklasse setzt, steht Ihnen nach Art. 10 der EU-Verordnung 261/2004 eine Erstattung von 30%, 50% oder 75% des Ticketpreises zu -- je nach Flugdistanz. Die Airline muss die Erstattung innerhalb von 7 Tagen leisten, und zwar in bar, per Überweisung oder Scheck.

Erstattungssätze nach Flugdistanz

% des Ticketpreises bei unfreiwilliger Klassenrückstufung

EU261 Erstattungstabelle bei Downgrade
FlugdistanzErstattungBeispiel (500 EUR Ticket)Beispielroute
Bis 1.500 km30%150 EURFrankfurt - London
1.500 - 3.500 km50%250 EURMünchen - Istanbul
Über 3.500 km75%375 EURFrankfurt - New York

* Auszahlung innerhalb von 7 Tagen (Art. 10 EU261)

Art. 10 EU261: Erstattung innerhalb von 7 Tagen

Die Airline ist verpflichtet, die Erstattung innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Die Zahlung muss in bar, per Banküberweisung, Scheck oder -- mit Einverständnis des Passagiers -- in Form von Reisegutscheinen erfolgen.

In 4 Schritten zur Erstattung

  1. 1

    Anspruch prüfen

    Stellen Sie fest, ob Sie tatsächlich in einer niedrigeren Reiseklasse befördert wurden als in Ihrem Ticket angegeben.

  2. 2

    Flugdaten eingeben

    Geben Sie Ihre Flugnummer, Datum und Flughäfen ein. Die Distanz bestimmt den Erstattungsprozentsatz (30%, 50% oder 75%).

  3. 3

    Beschwerdebrief erstellen

    Unsere KI erstellt einen Beschwerdebrief mit Bezug auf Art. 10 EU261 und berechnet Ihre konkrete Erstattungshöhe -- für 8,40 EUR.

  4. 4

    Brief an Airline senden

    Laden Sie den Brief als PDF herunter und fordern Sie die Airline zur Erstattung innerhalb von 7 Tagen auf.

Voraussetzungen und Besonderheiten

Erstattungsanspruch besteht, wenn:

  • Sie in einer niedrigeren Reiseklasse befördert wurden als gebucht
  • Das Downgrade nicht von Ihnen gewünscht oder initiiert wurde
  • Der Flug in der EU startete oder mit EU-Airline in der EU landete

Gut zu wissen:

  • Bei Upgrade (höhere Klasse) darf die Airline keinen Aufpreis verlangen
  • Der Erstattungsanspruch besteht unabhängig von außergewöhnlichen Umständen
  • Dokumentieren Sie das Downgrade: Bordkarten, Fotos, Zeugenaussagen aufbewahren

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Downgrade im Sinne der EU261?
Ein Downgrade liegt vor, wenn die Airline Sie in eine niedrigere Reiseklasse setzt als in Ihrem Ticket vorgesehen. Beispiel: Sie haben Business Class gebucht, werden aber in Economy Class befördert. Art. 10 der EU-Verordnung 261/2004 regelt die Erstattungspflicht.
Wie berechnet sich die Erstattung beim Downgrade?
Die Erstattung basiert auf dem Ticketpreis und der Flugdistanz: 30% bei Flügen bis 1.500 km, 50% bei 1.500-3.500 km und 75% bei Flügen über 3.500 km. Die Airline muss die Erstattung innerhalb von 7 Tagen leisten.
Bekomme ich die Erstattung auf den gesamten Ticketpreis?
Ja, die prozentuale Erstattung bezieht sich auf den gesamten Ticketpreis des betroffenen Flugabschnitts, inklusive Steuern und Gebühren. Bei Hin- und Rückflug-Tickets bezieht sich die Erstattung nur auf den betroffenen Flugabschnitt.
Gilt das Downgrade-Recht auch innerhalb der Economy Class?
Die EU261 spricht von 'Beförderung in einer niedrigeren Klasse'. Innerhalb derselben Buchungsklasse (z.B. Economy Flex zu Economy Basic) ist dies rechtlich umstritten. Am klarsten ist der Anspruch bei Klassen wie First, Business, Premium Economy und Economy.
Was soll ich tun, wenn die Airline mir ein Downgrade anbietet?
Sie können das Downgrade ablehnen. In diesem Fall muss die Airline Ihnen eine alternative Beförderung in der gebuchten Klasse anbieten oder den Ticketpreis vollständig erstatten. Akzeptieren Sie das Downgrade, steht Ihnen die prozentuale Erstattung zu.
Kann ich zusätzlich zur Erstattung auch Entschädigung verlangen?
Die EU261 regelt beim Downgrade nur die Teilerstattung des Ticketpreises. Ein zusätzlicher Entschädigungsanspruch (250-600 EUR) besteht beim reinen Downgrade in der Regel nicht, es sei denn, es liegt gleichzeitig eine Verspätung oder Annullierung vor.

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Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts.