Nichtbeförderung: Bis zu 600 EUR Entschädigung bei Overbooking
Wenn eine Airline Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert -- meist wegen Überbuchung -- haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 immer Anspruch auf 250 bis 600 EUR Entschädigung. Anders als bei Verspätung oder Annullierung gibt es bei Nichtbeförderung keine Ausnahme für 'außergewöhnliche Umstände'.
Entschädigungshöhe bei Nichtbeförderung
| Flugdistanz | Entschädigung | Beispielroute |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 EUR | Köln - Amsterdam, Wien - Prag |
| 1.500 - 3.500 km | 400 EUR | Frankfurt - Athen, Berlin - Madrid |
| Über 3.500 km | 600 EUR | München - Singapur, Frankfurt - Tokio |
Starker Anspruch: Keine Ausnahmen
Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung kann die Airline sich NICHT auf außergewöhnliche Umstände berufen. Solange Sie rechtzeitig eingecheckt haben und gültige Reisedokumente besitzen, steht Ihnen die Entschädigung zu.
In 4 Schritten zur Entschädigung
- 1
Anspruch prüfen
Stellen Sie sicher, dass Sie unfreiwillig abgewiesen wurden, ein gültiges Ticket hatten und rechtzeitig am Gate waren.
- 2
Flugdaten eingeben
Geben Sie Ihre Flugnummer, Datum und Flughäfen ein. Wir berechnen die Distanz und den Entschädigungsbetrag.
- 3
Beschwerdebrief erstellen
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- 4
Brief an Airline senden
Laden Sie den Brief als PDF herunter und senden Sie ihn an die Airline. Der Anspruch ist bei Nichtbeförderung besonders stark.
Voraussetzungen für den Anspruch
Anspruch besteht, wenn:
- Sie unfreiwillig nicht befördert wurden (kein freiwilliger Verzicht)
- Sie ein gültiges Ticket und gültige Reisedokumente hatten
- Sie rechtzeitig zum Check-in und am Gate erschienen sind
- Der Flug in der EU startete oder mit EU-Airline in der EU landete
Kein Anspruch bei:
- Freiwilliger Verzicht auf den Platz gegen Kompensation
- Zu spät zum Check-in oder am Gate erschienen
- Ungültige oder fehlende Reisedokumente (Reisepass, Visum)
- Sicherheits- oder Gesundheitsgründe (z.B. aggressives Verhalten)
Häufig gestellte Fragen
Was genau ist Nichtbeförderung (Denied Boarding)?
Gibt es Ausnahmen beim Entschädigungsanspruch?
Was ist der Unterschied zwischen freiwilligem und unfreiwilligem Verzicht?
Welche zusätzlichen Rechte habe ich bei Nichtbeförderung?
Muss ich freiwillig auf meinen Platz verzichten?
Wie viel Entschädigung steht mir zu?
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Beschwerdebrief erstellenDie Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts.